Tarifausschuss im Bundesarbeitsministerium (BMAS) empfiehlt mit 6:0 Stimmen die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrages
16-02-10 15:25
Alter: 204 days


VON: THOMAS SEYHAN



Quelle: BIV des Gebäudereiniger Handwerks


Der Tarifausschuss im BMAS hat am 10. Februar 2010 einstimmig der Bundesarbeitsministerin die Empfehlung ausgesprochen, den Mindestlohntarifvertrag in der Gebäudereinigung per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Allgemeinverbindlichkeit wird die Lohngruppen 1 und 6 umfassen.Das BMAS hat angekündigt, aufgrund der einstimmigen Empfehlung die Rechtsverordnung zügig umzusetzen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Am Tag nach der Verkündung im Bundesanzeiger tritt die Allgemeinverbindlichkeit – somit nicht rückwirkend – in Kraft. Wir rechnen damit, dass dies noch im Februar der Fall sein wird.








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