Schwerpunktprüfungen bei Gebäudereinigern
10-12-07 11:48
Alter: 3 yrs


VON: THOMAS SEYHAN



Quelle: Lexware eService


Wie das BMF mitteilt, wurden in den letzten Monaten durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verstärkt Prüfungen in Gebäudereinigungsunternehmen durchgeführt.

Das Gebäudereiniger-Handwerks wurde zum 1. Juli 2007 in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aufgenommen.
Danach ist im Gebäudereiniger-Handwerk u. a. ein Mindestlohn als tarifliche Arbeitsbedingung einzuhalten.


Bei der rund zweiwöchigen Aktion vom 17. bis 28. September 2007 setzte der Zoll 1.565 Beschäftigte ein, die in 1.923 Unternehmen Geschäftsunterlagen prüften sowie 11.277 Personen vor Ort befragten. Nach den ersten vorläufigen bundesweiten Ergebnissen ergaben sich bei 693 Arbeitgebern - das ist mehr als ein Drittel aller überprüften Unternehmen - und bei rund 1.463 Personen (13 %) Anhaltspunkte für Schwarzarbeit, denen jetzt durch weitere Auswertungen und Prüfungen weiter nachgegangen wird. Bei 347 Arbeitgebern wurden Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen festgestellt.

Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden bereits jetzt 133 Strafverfahren und 343 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet. Sechs Personen wurden in der Schwerpunktprüfung festgenommen.

Das BMF betont, dass mit der bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Gebäudereinigungsbranche eine erhebliche präventive Wirkung angestrebt wurde. Bereits kurz nach der Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wollte man die Einhaltung auch der Mindestlohnregelung überprüfen und damit ein deutliches Signal setzen.

Mit den bundesweiten Schwerpunktprüfungen, die in den von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung besonders betroffenen Branchen durchgeführt werden, wird innerhalb eines begrenzten Zeitraums ein erhöhter Prüfdruck in der jeweiligen Branche erzeugt.








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